
Terms and Conditions
The following terms and conditions are part of a contract between the business Ronnie Niedermeyer, Explorers e.U. and the client. Entering this contract presupposes that you have understood and agreed to our terms and conditions in German. Do not hesitate to contact us with any questions.
Stand: 31. Oktober 2022
- Leistungsbeschreibung
- Die vom Veranstalter angebotenen Aktivitäten finden zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter im Freien statt. Jede Witterung bietet eigene Möglichkeiten, die Wildnis auf spannende Weise zu erleben – der Veranstalter wählt hierfür passende Orte und Programmpunkte.
- Geltungsbereich und Zustandekommen eines Vertrages
- Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Auskünfte, Beratungen, den Erwerb, die Buchung, und die Durchführung der Angebote und Leistungen des Veranstalters anwendbar.
- Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass alle von ihr vorgesehenen teilnehmenden Personen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zustimmen. Mit ihrer Buchung bestätigt die Auftraggeberin, dass ihr alle individuellen Zustimmungen vorliegen.
- Mit der Annahme der Bestellung kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Auftraggeberin zustande. Gebuchte Plätze dürfen nicht ohne Zustimmung des Veranstalters an andere Personen weitergegeben werden.
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- Die Auftraggeberin hat sich vor der Anmeldung beim Veranstalter über den Ablauf der Veranstaltung und den möglichen Gefahren und Risiken informiert, sowie diese zur Kenntnis genommen.
- Die Natur steht allen Menschen offen. Relevante gesundheitsbezogene Informationen (einschließlich aber nicht beschränkt auf Mobilitätseinschränkungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Erkrankungen, weitere Auffälligkeiten oder besondere Bedürfnisse) der teilnehmenden Personen müssen dem Veranstalter vor der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden. Es obliegt der Verantwortung der teilnehmenden Personen, ob alle für notwendig empfundenen Versicherungen abgeschlossen und alle Impfungen laut dem österreichischen Impfplan erfolgt sind.
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus, was die körperliche, geistige, und seelische Verfassung betrifft. Die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, dass die von ihr angemeldeten teilnehmenden Personen diese Mindestvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen seitens einer teilnehmenden Person kann ihr der Veranstalter die Teilnahme verweigern. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Alle teilnehmenden Personen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend und aufbruchbereit sein. Sollte eine teilnehmende Person zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend oder nicht aufbruchbereit sein, verliert sie den Anspruch auf die Teilnahme. In diesem Fall tritt keine Aufsicht durch den Veranstalter inkraft. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Teilnehmende Personen bzw. die Auftraggeberin erfahren rechtzeitig, welche Ausstattung für die jeweilige Veranstaltung notwendig ist. Die teilnehmenden Personen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt bereits entsprechend der Vereinbarung ausgestattet sein. Sollten aufgrund der vollkommen unzureichenden Ausstattung oder Verfassung einer teilnehmenden Person ernsthafte Bedenken betreffend deren Ausdauer, Gesundheit, oder Sicherheit auftreten, kann der Veranstalter die Teilnahme dieser Person verweigern. In diesem Fall tritt keine Aufsicht durch den Veranstalter inkraft. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Bestimmte Veranstaltungen erfordern das Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises oder der e-card, bzw. Kopien dieser Dokumente. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die teilnehmende Personen aufgrund von fehlenden Ausweisen erleiden.
- Alle angebotenen Veranstaltungen setzen die Motivation der teilnehmenden Personen voraus. Will eine teilnehmende Person während einer Veranstaltung an einer dort angebotenen Aktivität nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch darauf, diese Aktivität zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Teilnehmende Personen haften für Schäden, die sie durch mutwilliges oder unsachgemäßes Handeln verursachen. Als Schäden gelten unter anderem: (a.) Den Veranstalter dazu zu bringen, seine Aufsicht zu vernachlässigen. (b.) Die Sicherheit zu beeinträchtigen. (c.) Das Wohlergehen anderer Personen zu beeinträchtigen. (d.) Timing und Regie einer Veranstaltung durcheinander zu bringen und dadurch die Qualität der Leistung zu schmälern. (e.) Gegenstände zu beschädigen oder deren Verlust zu verantworten.
- Die teilnehmenden Personen haben den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Sollten sie sich wichtigen Sicherheitsanweisungen des Veranstalters widersetzen, hat dieser das Recht, sie von der Veranstaltung auszuschließen. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Sollten Kontaktdaten von Personen sich ändern, mit denen aktuell ein Geschäftsverhältnis besteht, muss dies dem Veranstalter zeitgerecht mitgeteilt werden. Teilnehmende Personen bzw. die Auftraggeberin sind in den Tagen und Stunden vor Veranstaltungsbeginn grundsätzlich für Rückfragen erreichbar. Ausnahmen dazu werden ausdrücklich vereinbart.
- Änderungen der Leistung
- Falls gute Gründe dafür vorliegen, kann der Veranstalter den Ort und/oder das Programm nach eigenem Ermessen ändern. Dies geschieht stets im Sinne des bestmöglichen Erlebnisses für die teilnehmenden Personen und ist kein Grund zur Reklamation.
- Für bestimmte Programme kann bei völlig unpassenden Verhältnissen ein neuer Termin angeboten werden. Die Eignung dieser Verhältnisse liegt im Ermessen des Veranstalters. Falls bis zum Umschwung mehr als 50% der tagesaktuellen Einheit stattgefunden haben, gilt diese als konsumiert – jegliche Vergütung ist ausgeschlossen. Sollten nach dem Ermessen des Veranstalters die Sicherheit und das Wohlergehen der Gruppe weiterhin gewährleistet sein, wird die Einheit planmäßig fortgeführt.
- Verabschiedung
- Das vorzeitige Verlassen einer Veranstaltung muss vom Veranstalter genehmigt werden. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen. Bestimmte Veranstaltungen können aus Gründen von Sicherheit, Aufsicht, Regie, oder Timing nicht vorzeitig verlassen werden.
- Nach Ende einer Veranstaltung müssen teilnehmende Personen sich beim Veranstalter ausdrücklich abmelden.
- Dokumentation und elektronische Geräte
- Nahezu alle Veranstaltungen werden fotografisch und gelegentlich auch filmisch vom Veranstalter und/oder dessen Beauftragten dokumentiert. Eine Auswahl der Aufnahmen wird den teilnehmenden Personen nach Ende der Veranstaltung in privaten Online-Fotoalben kostenlos, zeitlich begrenzt, sowie ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Diese Alben dürfen nicht in öffentlich zugänglichen Medien geteilt werden. Die teilnehmenden Personen bestätigen, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte durch deren Auftritt in den oben genannten Aufnahmen verletzt werden. Wenn abgebildete Personen mit einer bestimmten Aufnahme nicht einverstanden sein sollten, kann der Veranstalter sie aus dem privaten Album löschen.
- Bild- und Tonaufzeichnungen seitens teilnehmender Personen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
- Abgesehen davon, dass der Veranstalter für die oben genannten Aufnahmen sowie für wichtige Kommunikation und aus Sicherheitsgründen ein Handy mitführt, wollen wir in der Natur „abschalten“ und von elektronischen Geräten Abstand nehmen. Teilnehmende Personen werden ersucht, keine elektronischen Geräte mitzuführen, bzw. etwaige Handys ausgeschaltet zu lassen und nur im Notfall zu aktivieren.
- Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter trifft für alle Aktivitäten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Teilnehmende Personen erhalten relevante, altersgerechte Sicherheitsanweisungen und -einschulungen, wann immer und so oft dies sinnvoll erscheint. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr der teilnehmenden Personen. Unfälle oder Schäden, die während einer Veranstaltung erlitten werden, sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Diese Haftungsentbindung gilt zugunsten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie von ihm verwendeter Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen.
- Rücktritt der Auftraggeberin
- Laut dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 18 Abs. 1 Z 10, besteht kein Rücktrittsrecht bei Leistungen, die in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Für eingelöste Gutscheine und andere Guthaben gelten hierbei dieselben Bedingungen wie für zweckgebunden entrichtete Geldbeträge. Wenn für bestimmte Veranstaltungen Stornobedingungen angeboten werden, gelten diese als Kulanz und sind ohne Präjudiz.
- Rücktritt des Veranstalters
- Falls offene Veranstaltungen mit Einzelanmeldungen angeboten werden, finden diese vorbehaltlich einer Mindestteilnehmerzahl statt. Wurde die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht oder nachträglich unterschritten, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen die Veranstaltung oder die komplette Veranstaltungsreihe absagen.
- Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, werden die dafür bezahlten Beträge rücküberwiesen.
- Sollten einzelne Programmpunkte und Leistungen aufgrund behördlicher Vorgaben oder anderer Umstände nicht stattfinden, wird der Gesamtablauf vom Veranstalter entsprechend angepasst. Jegliche Vergütung ist ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Wien. Es gilt österreichisches Recht.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Wien.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Auftraggeberin bzw. der teilnehmenden Person, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die in Teilen oder zur Gänze unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.